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Sachverhalt:

Die bisher gültige Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat aus dem Jahr 2014 mit Änderungen 2015 und 2018 ist den geänderten bisherigen Verhältnissen anzupassen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Artikel 45 Absatz 1 GO gibt sich der Marktgemeinderat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die Frist und Form der Einladungen zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.

 

In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen Bürgermeister, den künftigen Fraktionen und der Verwaltung am 22. April 2020 wurden folgende wesentliche Änderungen festgehalten:

 

Anpassung der Bewirtschaftungsbefugnisse für den Ersten Bürgermeister

Anpassung der Wertgrenze für die Ausschüsse

Einrichtung eines Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz

 

 

Antrag MGR Stößlein:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die in § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b oberhalb der vier Aufzählungszeichen genannte Formulierung auch für § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b über dem Spiegelstrich "Erlass" zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:21 : 4

 

Antrag MGR Stößlein:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den redaktionell fehlplatzierten letzten Absatz aus § 9 Abs. 1 als neuen Buchst. g bei § 9 Abs. 1 Ziff. 2 einzufügen.

 

ohne Abstimmung ( Änderung wird übernommen)

 

 

Antrag MGR Stößlein:

 

Der Marktgemeinderat beschließt in der Überschrift des § 9a in Klammer die Worte "beschließender Ausschuss" zu ergänzen.

 

ohne Abstimmung (Änderung wird übernommen)

 

Antrag MGR Stößlein:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den in § 26 Abs. 1 neu eingefügten Satz 4 bezüglich der Prüfung von Anträgen wieder zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:6 : 19

 

Antrag MGR Stößlein:

 

Der Marktgemeinderat beschließt  § 30 Abs. 5 dahingehend zu ändern, dass  grundsätzlich eine namentliche Abstimmung mit entsprechender Dokumentation erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:6 : 19

 

Antrag MGR Hummel:

 

Der Marktgemeinderat beschließt in § 7 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 statt des Rückgriffes auf die Zahl der Wählerstimmen einen Losentscheid festzuschreiben.

 

Der Antrag wird nach einer Sitzungsunterbrechung zurückgezogen und dementsprechend nicht zur Abstimmung gestellt.

 

Weiter besteht im Gremium Einigkeit in § 10 a den Begriff "Ältestenrat" durch die "Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde" zu ersetzen. Die offenen Anträge auf Audio- bzw. Videoübertragung von Sitzungen sowie bezüglich der Veröffentlichung von Unterlagen im

Ratsinformationssystem werden auf Grund noch offener Fragen zurückgestellt.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat gibt sich die dem Gremium vorliegende Geschäftsordnung in der Fassung vom 07. Mai 2020 mit den oben beschlossenen Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 1

 

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