Reduzieren

Sachverhalt:

Über die Bauwünsche des Antragsteller wurde bereits mehrfach beraten, vor der letzten Sitzung wurde ein neuer Vorschlag an die Gemeinde herangetragen über den der Gemeinderat informiert wurde und der im beigefügten Schreiben konkret dargestellt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ob und wann die Gemeinde Steindorf Bebauungspläne aufstellt liegt allein in der Planungshohheit der Gemeinde ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht hierzu nicht. Die Gemeinde Steindorf hat in der Vergangenheit mehrfach solchen Anträgen zugestimmt. Dies ist jeweils gründlich abzuwägen ob das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist und für die allgemeine Entwicklung der Gemeinde von Vorteil ist. Da hier auch nichtstörendes Gewerbe wie Praxisräume die auch einem reinen Wohngebiet zulässig wären geplant sind und hoher Wert auf eine ansprechende Gestaltung gelegt wird ist der Standort durchaus als geeingt anzusehen zumal das durch Schulstraße und Hausener Straße die Erschliessung gesichert ist, für die Gemeinde keine Kosten entstehen und eine rasche Umsetzung der Planung möglich ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund das die Gemeinde zwar eine Fläche an der ehemaligen Ziegelei für Gewerbeansiedlungen erworben hat, aber Erschliessung und Baurecht noch nicht vorhanden sind. Für das Vorhaben wurden auch verschiedene andere Standorte geprüft die entweder als nicht geeignet angesehen wurden oder eine Verfügbarkeit der Flächen nicht gegeben ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, Kosten werden durch Vertrag auf Antragsteller übertragen.

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Christine Bergmair stellt das Konzept detailliert dem Gemeinderat vor.

Geplant ist ein Cafe mit einem Saal mit ca. 100 Sitzplätzen. Darüber sollen Zimmer für Übernachtungsgäste (Seminarteilnehmer,Referenten, Durchreisende usw.) geschaffen werden. Im Garten ist ein Biergarten geplant. Auch ein Platz mit Brunnen soll entstehen. Zudem ist geplant regelmäßig einen Mittagstisch anzubieten.

Auch wird ein Gebäude mit Praxis für Ostiopathie, Ergotherapie und evt. einer Hausarztpraxis entstehen.

Eine Senfproduktionshalle gehört zum Konzept. Dort sollen vor allem Produkt wie Chutneys, Marmeladen usw. produziert werden.

Die Bebauung ist sehr locker geplant Die GRZ liegt bei ca. 0,16 (Stand der vorliegenden Skizze) , das bedeutet, dass von den geplanten 10.000 m² nur ungefähr 1.600 m² bebaut werden.

im Vorfeld müsste ein Durchführungsvertrag geschlossen werden (Kosten, Fläche). Detailliert muss auf Größe, Lage, Höhe der Gebäude eingegangen und diese festgelegt werden.

Lt. Herrn Richter kann die Gemeinde Einfluss auf die Gestaltung über den B-Plan nehmen.

Die Kosten trägt der Bauherr in Vorleistung, unabhängig davon ob ein rechtskräftiger B-Plan zustande kommt.

Die Gemeinde bestimmt das Planungsbüro und bezahlt den Planer. Die Kosten werden dem Bauherrn danach in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich befürwortet der Gemeinderat überwiegend das Vorhaben. Jedoch wird befürchtet, dass es in Hausen zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen kommen könnte. Bei den vor einiger Zeit durchgeführten Messungen konnte jedoch bisher kein besonders hohes Verkehrsaufkommen in Hausen gemessen werden, so dass davon auszugehen ist, dass sich dies auch in Zukunft höchstwahrscheinlich nicht gravierend ändern wird.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag grundsätzlich zu  und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Vertragsunterlagen zu erstellen und die weiteren Vorabeiten in die Wege zu leiten.  Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt ein entsprechnender Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens und Festlegung des Geltungsbereiches. Ein entsprechendes Fachbüro ist nach Zustimmung durch den Gemeinderat zu beauftragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 8:1

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.