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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr plant die Errichtung eines Restaurantgebäudes auf dem Schlossgelände im Bereich der ehemaligen Brauerei/Nähe Benefiziatenweg. Die Gebäudegrundmaße sind mit 33,70 x 11,23 Meter angegeben. Im Erdgeschoss ist neben Sanitärräumen und der Küche ein Gastraum mit 14 Plätzen (47,85 m2) und ein Gastraum mit 44 Plätzen (84,73 m2) vorgesehen. Im Obergeschoss ist u.a. ein Gastraum mit 102 Plätzen (272,42 m2) geplant. Im Dachgeschoss ist keine Nutzung angezeigt. Vor dem Gebäude (nördlich) ist die Errichtung von 10 weiteren Stellplätzen, davon 2 Behindertenstellplätze geplant. Hinter dem Gebäude (südlich) ist noch eine Außengastronomiefläche (Biergarten) mit insgesamt 761,59 m2 geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,73 Meter, die Firsthöhe beträgt 11,12 Meter, die Gesamthöhe mit dem kleinen Turm 12,50 Meter.

 

Zudem soll ein Wachhäuschen mit Wachraum (22,09 m2) mit Bad (3,29 m2) errichtet werden. Das Gebäude ist mit Flachdach mit einer Höhe von 2,55 Meter geplant.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.10.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  29.12.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.12.2020

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Unterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Sowohl das Restaurantgebäude, wie auch das Wachhaus fügen sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ein.

 

Mit Bauantrag vom 12.08.2020 beantragte der Bauherr bereits die Errichtung von 45 Parkplätzen östlich des Brauereitraktes. Diese sollen zur Deckung des Stellplatzbedarfes zum Einbau von Wohnungen und Gastzimmern in die ehemalige Brauerei (Bauantrag vom 23.03.2020) errichtet werden. Wie erwähnt, sollen nun 10 weitere Stellplätze nördlich des Restaurants errichtet werden, somit stehen insgesamt 55 Stellplätze zur Verfügung. Für ein Restaurant sind nach Nr. 6.1 (Gaststätten) der Garagen- und Stellplatzverordnung je 10m2-Nutzfläche ein Stellplatz nachzuweisen. Demnach wären rein für die Innengastronomie gerundet 36 Stellplätze nachzuweisen. Abschließend prüft das Landratsamt den Stellplatznachweis für das Gesamtvorhaben (BV Wohnungen/Gastzimmer, BV Gewächshaus und BV Restaurant), auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wurde in der Stellungnahme vom 12.08.2020 verwiesen. Zumindest für die Außen- und Innengastronomie müsste von Wechselnutzung bezüglich der Stellplätze durch das Landratsamt genehmigt werden, damit die Stellplatzanzahl als ausreichend betrachtet werden kann.

 

Auf immissionsschutzrechtliche Belange wird aufgrund der Nähe des Gastronomiebetriebes zur angrenzenden Wohnbebauung verwiesen.

 

Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal -Hofgarten/Schlosspark; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9) zu verweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Es handelt sich um ein Innenbereichsgrundstück. Das Bauvorhaben fügt sich ein. Eine Gaststätte ist im Dorfgebiet möglich.

Die genaue Anzahl der benötigten Stellplätze ist noch zu prüfen. Nach der Garagenstellplatzverordnung würden 100 Stellplätze benötigt werden, dies erscheint zu viel.

Es wurden im Antrag 55 Stellplätze angegeben.

Die Öffnungszeiten stehen bisher noch nicht fest und sind noch in einem Gutachten zu prüfen.

Immissionsschutzrechtliche Fragen sind vom LRA noch zu klären. Brandschutzfragen ( 2.Fluchtweg im OG sind klären. Die Art und Weise der Nutzung und die Nutzungsdauer ist bisher nicht konkret festgelegt worden. Auch muss noch geklärt werden ob das Projekt ggf. eine Bebauung der Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite verhindern würde.

Insgesamt ist dies jedoch ein interessantes Projekt für die Gemeinde Steindorf. Jedoch müssen  vorab noch  Punkte geklärt werden.

 

Die weitere Beratung wird auf den 10.12.2020 vertagt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Zur Klärung der noch offenen Fragen wird die Abstimmung wird bis zum 10.12.2020 vertagt.

 

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Abstimmungsergebnis:  9:0

 

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