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Beratungsfolge

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Ergänzung vom 02.12.2020

 

In der Sitzung vom 19.11.2020 hat der Gemeinderat Steindorf mit einstimmigen Beschluss den Bauantrag bis zur Sitzung am 10.12.2020 vertagt, da aus Sicht des Gemeinderates noch offene Fragen, v.a. den Immissionsschutz betreffend, zu klären waren. Zwischen der Bauverwaltung und der Abteilung Immissionsschutz im Landratsamt, Herr Bohn hat daraufhin ein Telefongespräch stattgefunden. Der Gemeinderat äußerte ja v.a. bedenken, dass das noch unbebaute Grundstück gegenüber des geplanten Restaurants nicht mehr bzw. nur eingeschränkt einer Bebauung zugeführt werden könnte. Herr Bohn teilte mit, dass der Bauherr auf jeden Fall noch ein Immissionsschutzgutachten vorlegen muss, in diesem wird das Grundstück so bewertet bzw. herangezogen, als wäre es bereits bebaut. Somit entstehen aus baurechtlicher Sicht keine Einschränkungen für die gegenüberliegende Wohnbebauung. Eine generelle Einschätzung zu dem Vorhaben konnte Herr Bohn aktuell noch nicht abgeben, da noch keine Betriebsgeschreibung/Immissionsschutzgutachen vorliegt. Laut seiner Aussage könnten die Immissionen je nach angestrebter Nutzungsart deutlich variieren. Der Architekt des Planers wurde daher von Seiten der Fachabteilung bereits nachdrücklich aufgefordert, ein entsprechendes Konzept des geplanten Gastronomiebetriebes vorzulegen.

 

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr plant die Errichtung eines Restaurantgebäudes auf dem Schlossgelände im Bereich der ehemaligen Brauerei/Nähe Benefiziatenweg. Die Gebäudegrundmaße sind mit 33,70 x 11,23 Meter angegeben. Im Erdgeschoss ist neben Sanitärräumen und der Küche ein Gastraum mit 14 Plätzen (47,85 m2) und ein Gastraum mit 44 Plätzen (84,73 m2) vorgesehen. Im Obergeschoss ist u.a. ein Gastraum mit 102 Plätzen (272,42 m2) geplant. Im Dachgeschoss ist keine Nutzung angezeigt. Vor dem Gebäude (nördlich) ist die Errichtung von 10 weiteren Stellplätzen, davon 2 Behindertenstellplätze geplant. Hinter dem Gebäude (südlich) ist noch eine Außengastronomiefläche (Biergarten) mit insgesamt 761,59 m2 geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,73 Meter, die Firsthöhe beträgt 11,12 Meter, die Gesamthöhe mit dem kleinen Turm 12,50 Meter.

 

Zudem soll ein Wachhäuschen mit Wachraum (22,09 m2) mit Bad (3,29 m2) errichtet werden. Das Gebäude ist mit Flachdach mit einer Höhe von 2,55 Meter geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.10.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  29.12.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.12.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Unterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Sowohl das Restaurantgebäude, wie auch das Wachhaus fügen sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ein.

 

Mit Bauantrag vom 12.08.2020 beantragte der Bauherr bereits die Errichtung von 45 Parkplätzen östlich des Brauereitraktes. Diese sollen zur Deckung des Stellplatzbedarfes zum Einbau von Wohnungen und Gastzimmern in die ehemalige Brauerei (Bauantrag vom 23.03.2020) errichtet werden. Wie erwähnt, sollen nun 10 weitere Stellplätze nördlich des Restaurants errichtet werden, somit stehen insgesamt 55 Stellplätze zur Verfügung. Für ein Restaurant sind nach Nr. 6.1 (Gaststätten) der Garagen- und Stellplatzverordnung je 10m2-Nutzfläche ein Stellplatz nachzuweisen. Demnach wären rein für die Innengastronomie gerundet 36 Stellplätze nachzuweisen. Abschließend prüft das Landratsamt den Stellplatznachweis für das Gesamtvorhaben (BV Wohnungen/Gastzimmer, BV Gewächshaus und BV Restaurant), auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wurde in der Stellungnahme vom 12.08.2020 verwiesen. Im Genehmigungsbescheid für die Wohnungen/Gästezimmer wurden 20 notwendige Stellplätze beauflagt. Zumindest für die Außen- und Innengastronomie müsste von Wechselnutzung bezüglich der Stellplätze durch das Landratsamt genehmigt werden, damit die Stellplatzanzahl als ausreichend betrachtet werden kann.

 

Auf immissionsschutzrechtliche Belange wird aufgrund der Nähe des Gastronomiebetriebes zur angrenzenden Wohnbebauung verwiesen. Es wird darauf verwiesen, dass für die Prüfung und Beurteilung von immissionsschutzrechtlichen Belange ausschließlich das Landratsamt befügt ist, die Gemeinde prüft lediglich bauplanungsrechtliche Aspekte (Einfügen nach § 34 BauGB).

 

Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal Hofgarten/Schlosspark; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9) zu verweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Auf das Erfordernis der Herstellung von Stellplätzen in ausreichender Anzahl für die drei gestellten Bauanträge Neubau Restaurant und Wachhäuschen vom 29.10.2020, Neubau eines Gewächshauses vom 29.10.2020 und Einbau von Wohnungen und Gastzimmern in die ehem. Brauerei vom 23.03.2020) wird hingewiesen.

 

Auf immissionschutzrechtliche Belange wird bezüglich der gegenüberliegenden Wohnbebauung verwiesen.

 

Auf denkmalschutzrechtliche Belange wird verwiesen (Baudenkmalnummer 1002635, Hofgarten Aktennummer: D-7-71-168-9).

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Anlage/n
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