Sachverhalt:
Ergänzung vom 02.12.2020
In der Sitzung vom 19.11.2020 hat der Gemeinderat Steindorf mit einstimmigen Beschluss den Bauantrag bis zur Sitzung am 10.12.2020 vertagt, da aus Sicht des Gemeinderates noch offene Fragen, v.a. den Immissionsschutz betreffend, zu klären waren. Zwischen der Bauverwaltung und der Abteilung Immissionsschutz im Landratsamt, Herr Bohn hat daraufhin ein Telefongespräch stattgefunden. Der Gemeinderat äußerte ja v.a. bedenken, dass das noch unbebaute Grundstück gegenüber des geplanten Restaurants nicht mehr bzw. nur eingeschränkt einer Bebauung zugeführt werden könnte. Herr Bohn teilte mit, dass der Bauherr auf jeden Fall noch ein Immissionsschutzgutachten vorlegen muss, in diesem wird das Grundstück so bewertet bzw. herangezogen, als wäre es bereits bebaut. Somit entstehen aus baurechtlicher Sicht keine Einschränkungen für die gegenüberliegende Wohnbebauung. Eine generelle Einschätzung zu dem Vorhaben konnte Herr Bohn aktuell noch nicht abgeben, da noch keine Betriebsgeschreibung/Immissionsschutzgutachen vorliegt. Laut seiner Aussage könnten die Immissionen je nach angestrebter Nutzungsart deutlich variieren. Der Architekt des Planers wurde daher von Seiten der Fachabteilung bereits nachdrücklich aufgefordert, ein entsprechendes Konzept des geplanten Gastronomiebetriebes vorzulegen.
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr plant die Errichtung eines Restaurantgebäudes auf dem Schlossgelände im Bereich der ehemaligen Brauerei/Nähe Benefiziatenweg. Die Gebäudegrundmaße sind mit 33,70 x 11,23 Meter angegeben. Im Erdgeschoss ist neben Sanitärräumen und der Küche ein Gastraum mit 14 Plätzen (47,85 m2) und ein Gastraum mit 44 Plätzen (84,73 m2) vorgesehen. Im Obergeschoss ist u.a. ein Gastraum mit 102 Plätzen (272,42 m2) geplant. Im Dachgeschoss ist keine Nutzung angezeigt. Vor dem Gebäude (nördlich) ist die Errichtung von 10 weiteren Stellplätzen, davon 2 Behindertenstellplätze geplant. Hinter dem Gebäude (südlich) ist noch eine Außengastronomiefläche (Biergarten) mit insgesamt 761,59 m2 geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,73 Meter, die Firsthöhe beträgt 11,12 Meter, die Gesamthöhe mit dem kleinen Turm 12,50 Meter.
Zudem soll ein Wachhäuschen mit Wachraum (22,09 m2) mit Bad (3,29 m2) errichtet werden. Das Gebäude ist mit Flachdach mit einer Höhe von 2,55 Meter geplant.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 29.10.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 29.12.2020
Nächste Gemeinderatssitzung: 10.12.2020
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Unterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Sowohl das Restaurantgebäude, wie auch das Wachhaus fügen sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ein.
Mit Bauantrag vom 12.08.2020 beantragte der Bauherr bereits die Errichtung von 45 Parkplätzen östlich des Brauereitraktes. Diese sollen zur Deckung des Stellplatzbedarfes zum Einbau von Wohnungen und Gastzimmern in die ehemalige Brauerei (Bauantrag vom 23.03.2020) errichtet werden. Wie erwähnt, sollen nun 10 weitere Stellplätze nördlich des Restaurants errichtet werden, somit stehen insgesamt 55 Stellplätze zur Verfügung. Für ein Restaurant sind nach Nr. 6.1 (Gaststätten) der Garagen- und Stellplatzverordnung je 10m2-Nutzfläche ein Stellplatz nachzuweisen. Demnach wären rein für die Innengastronomie gerundet 36 Stellplätze nachzuweisen. Abschließend prüft das Landratsamt den Stellplatznachweis für das Gesamtvorhaben (BV Wohnungen/Gastzimmer, BV Gewächshaus und BV Restaurant), auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wurde in der Stellungnahme vom 12.08.2020 verwiesen. Im Genehmigungsbescheid für die Wohnungen/Gästezimmer wurden 20 notwendige Stellplätze beauflagt. Zumindest für die Außen- und Innengastronomie müsste von Wechselnutzung bezüglich der Stellplätze durch das Landratsamt genehmigt werden, damit die Stellplatzanzahl als ausreichend betrachtet werden kann.
Auf immissionsschutzrechtliche Belange wird aufgrund der Nähe des Gastronomiebetriebes zur angrenzenden Wohnbebauung verwiesen. Es wird darauf verwiesen, dass für die Prüfung und Beurteilung von immissionsschutzrechtlichen Belange ausschließlich das Landratsamt befügt ist, die Gemeinde prüft lediglich bauplanungsrechtliche Aspekte (Einfügen nach § 34 BauGB).
Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal -Hofgarten/Schlosspark; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9) zu verweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: €Einmalig 2020: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Lt. Herrn Bohn (LRA, Immissionsschutz) wird die bislang unbebaute Fläche mit einbezogen und behandelt, als ob sie bereits bebaut wäre. Trotzdem erscheint es sinnvoll, dass die betroffenen Nachbarn zur nächsten Sitzung eine Bauvoranfrage stellen.
Die Anzahl der benötigten Stellplätze wird noch abschließend vom LRA geprüft werden.
Die geplante Nutzung erstreckt sich auf ein Bayerisches Wirtshaus mit Saal. In diesem Saal ist nur Betrieb, wenn große Feiern, z.B. Hochzeiten, stattfinden.
Aufgrund der gegebenen Straßensituation ist darauf hinzuweisen, dass die Straße nicht als Parkplatz zur Verfügung steht.