Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen die bestehende Maschinenhalle erweitern und zudem einen Kälberstall anbauen. Der Anbau des Kälberstalles ist mit den Maßen 12,00 x 10,73 Metern (120,52 m2), der Anbau der Maschinenhalle hat die Maße 22,00 x 12,35 Meter (271,70 m2). Die beiden Anbauten sollen jeweils westlich und östlich an eine Bestandsgebäude angebaut werden. Die Gesamthöhe beträgt 5,17 Meter bzw. 5,67 Meter (jew. Pultdach mit 7° DN).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.01.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  29.03.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   01.03.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke, wovon sich zwei ebenfalls im Eigentum des Bauherrn befinden. Die Unterschriften der beiden anderen Nachbarn sind vorhanden, somit sind die Nachbarunterschriften vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.

Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben zulässig. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen. Das Vorhaben steht zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Betriebsfläche.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €                                                 Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.