Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Mit Bauantrag vom 06.08.2020 beantragten die Bauherrn die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Der Gemeinderat Steindorf hat in der Sitzung am 10.09.2020 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erhalt (siehe Beschlussvorlage 2020/3713). Das Landratsamt hat das Vorhaben am 17.12.2020 baurechtlich genehmigt.
Nun möchten die Bauherrn das Gebäude entgegen der ursprünglichen Planung mit Keller errichten. Daher wurde am 26.02.2021 ein entsprechender Tekturplan eingereicht.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 26.02.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 26.04.2021
Nächste Gemeinderatssitzung: 15.04.2021
III. Nachbarbeteiligung
Die Eigentümer der baurechtlichen Nachbargrundstücke wurden nicht beteiligt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Durch die Maßnahme ergeben sich keine Änderungen in der baurechtlichen Beurteilung. Das Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2021: €Einmalig 2021: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: