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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bauantrag vom 06.08.2020 beantragten die Bauherrn die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Der Gemeinderat Steindorf hat in der Sitzung am 10.09.2020 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erhalt (siehe Beschlussvorlage 2020/3713). Das Landratsamt hat das Vorhaben am 17.12.2020 baurechtlich genehmigt.

 

Nun möchten die Bauherrn das Gebäude entgegen der ursprünglichen Planung mit Keller errichten. Daher wurde am 26.02.2021 ein entsprechender Tekturplan eingereicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      26.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  26.04.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   15.04.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Die Eigentümer der baurechtlichen Nachbargrundstücke wurden nicht beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die Maßnahme ergeben sich keine Änderungen in der baurechtlichen Beurteilung. Das Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Tektur nach § 34  BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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