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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 25.02.2021:

Nach den uns vorliegenden Unterlagen beabsichtigt die Gemeinde Steindorf, am östlichen Siedlungsrand des Hauptortes Gemeindebedarfs- und Wohnbauflächen im Umfang von ca. 2 ha auszuweisen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche dargestellt.

 

Aus landesplanerischer Sicht ist Folgendes festzustellen:

Die Bayerische Staatsregierung hat zur Verringerung des Flächenverbrauchs eine Flächensparoffensive eingeleitet. In diesem Rahmen ist die kommunale Bauleitplanung ein wichtiges Handlungsfeld.

Für die Umsetzung der LEP-Festlegungen zur Flächenschonung bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe hat das BayStMWi allen Gemeinden, Märkten und Städten in Bayern eine Auslegungshilfe (Stand: 07.01.2020) übermittelt. In dieser sind im Einzelnen die Punkte angeführt, die die Landesplanung bei der Beurteilung des Bauleitplanes zugrunde zu legen hat. Sie ergeben sich aus den Ziffern 11.1. bis 11.4. der Auslegungshilfe. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Ermittlung der vorhandenen Flächenpotenziale in der planenden Kommune (Ziffer 11.2.) und die Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen (Ziffer 11.3.).

Die uns von der Gemeinde übermittelten Bauleitplanunterlagen tragen den in der Auslegungshilfe genannten Anforderungen nicht in allen Teilen Rechnung.

 

Wir begründen dies wie folgt:

Ermittlung der vorhandenen Potenziale

Den vorliegenden Planunterlagen ist bislang nicht zu entnehmen, inwiefern sich die Gemeinde mit den Möglichkeiten der Innenentwicklung auseinandergesetzt hat.

Nach unserem Kenntnisstand sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Steindorf, insbesondere in den Gemeindeteilen Hofhegnenberg und Hausen, aber auch im Hauptort, noch umfangreiche, derzeit unbebaute Bauflächen dargestellt. Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese für die geplante bauliche Entwicklung, insbesondere zur Schaffung von Wohnraum, nicht vorrangig genutzt werden.

 

Angaben zum Bedarf

Welcher Bedarf die geplante Neuausweisung der Wohnbauflächen auslöst, geht aus den vorliegenden Planunterlagen bislang nicht hervor. Eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung auf Basis einer plausiblen Datengrundlage ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.

Wir bitten Sie daher, die geplante Neuausweisung der Wohnbauflächen nach Maßgabe der vorgenannten LEP Festlegungen in Verbindung mit den Anforderungen der Auslegungshilfe vom 07.01.2020 nochmals kritisch zu überprüfen und das Ergebnis samt ihrer Erwägungen in der Begründung nachvollziehbar darzulegen.

Möglicherweise ergeben sich noch Spielräume zugunsten einer flächensparenderen Siedlungsentwicklung, etwa durch die Rücknahme von im Flächennutzungsplan dargestellten jedoch nicht zur Verfügung stehenden Flächen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Eine Auseinandersetzung mit Flächenpotenzialen und dem Bedarf an neuen Siedlungsflächen wird in die Begründung eingefügt. Die Begründung wird entsprechend der Anregung ergänzt. Der Anregung wird gefolgt.

 

Zwar bestehen noch unbebaute Flächen innerhalb der als Dorf- oder Allgemeines Wohngebiet dargestellten Bereiche im Innenort, jedoch besteht für die Gemeinde Steindorf aufgrund der Grundbesitzverhältnisse keine Möglichkeit, Wohnraum im Innenort zu schaffen. Ähnlich verhält es sich in den angesprochenen Ortsteilen. Die Gemeinde Steindorf hat in den letzten Jahren außerdem weitgehend darauf verzichtet, Wohnbauflächen auszuweisen.

 

Mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen soll einerseits jungen Familien die Chance gegeben werden, sich in Steindorf anzusiedeln, oder auch dort bleiben zu können. Andererseits soll mit dem Mehrfamilienhaus in WA 3 Wohnraum geschaffen werden, der es der älteren Generation ermöglicht, ggf. ihr Wohnhaus zu verlassen und im Ort in eine kleinere Wohnung zu ziehen, womit zusätzlicher Wohnraum für Familien frei würde.

 

Dieses Handeln der Gemeinde Steindorf entspricht den Ausführungen des LEP, wo es unter 3.1 Flächensparen heißt:

 

„Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsent-wicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.“

 

Für die Reaktivierung von Baulücken und leerstehenden Gebäuden bzw. untergenutzten Hofstellen plant die Gemeinde Steindorf, in den nächsten Jahren ein Flächenmanagement durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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