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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 19.02.2021:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Steindorf Ost" beabsichtigt die Gemeinde Steindorf am östlichen Ortsrand Baurecht für ein Wohngebiet, die Feuerwehr und ein Bürgerzentrum zu schaffen.

In der ortsplanerischen Gesamtbetrachtung der Gemeinde Steindorf und bei einer gemeinsamen Begehung wurden Standorte sowohl für die Feuerwehr als auch für das Bürgerzentrum besichtigt.

 

Standort Feuerwehr:

Hierbei hat sich gezeigt, dass am Ortsrand der Standort Richtung Eresried (Flurnummer 153) aufgrund der Lage, Topographie und der Umgebung, die von großen landwirtschaftlichen Gebäuden geprägt ist, städtebaulich zu favorisieren ist, da hier das Gebäude angemessen in die Siedlung eingebunden werden kann.

Leider wird dieser Standort nicht mehr weiterverfolgt.

 

Standort Bürgerzentrum:

Wie bereits wiederholt erwähnt, muss aus städtebaulicher Sicht ein Bürgerzentrum, wie der Name schon sagt, zwingend innerhalb des Ortes angesiedelt werden. Eine solche Maßnahme kann wesentlich zu einem zukunftsfähigen Ortszentrum beitragen und einer möglichen Verödung des „Altorts" entgegenwirken.

Sollte die Gemeinde weiterhin an den Standorten am Ortseingang festhalten, empfehle ich, auf die Gestaltung der Gebäude besonderen Wert zu legen, um an der exponierten Lage einen angemessenen Auftakt zu schaffen. Für diese Aufgabe wäre ein Planungswettbewerb sinnvoll. Hierbei sind auch die Außenanlagen der Gebäude aufeinander abzustimmen, um z.B. Freiflächen zu schaffen, die gemeinsam genutzt werden können.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche Fl.-Nr. 153 wäre vermutlich auch geeignet für die Errichtung des Feuerwehrhauses, wurde bislang aber nicht diskutiert, da sie in privater Hand ist und nicht als Bauland zur Verfügung steht.

Der gewählte Standort am östlichen Ortsrand Steindorfs eignet sich gut für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses, das auch dem Zusammenlegen der Feuerwehren Steindorf, Eresried, Hausen und Hofhegnenberg dient, da dieser von den freiwilligen Einsatzkräften aus den besagten Ortsteilen schnell zu erreichen ist. Mit der Standortwahl wurde sich sowohl im Gemeindeentwicklungskonzept im Rahmen der Bürgerbeteiligung, als auch in der Standortuntersuchung aus dem Jahr 20192 intensiv beschäftigt. Der gewählte Standort wurde insbesondere für die Feuerwehr als am geeignetsten angesehen. Im Vorfeld wurde die gegenüberliegende Fläche mit dem Landratsamt diskutiert (Fl.-Nr. 147). Aufgrund der Verbauung der Sichtbeziehung zum Schloss in Hofhegnenberg wurde jedoch der nun gewählte Standort planerisch entwickelt.

Für den Standort des Bürgerzentrums wurden im Rahmen des Gemeindeent-wicklungskonzeptes1 eine Standortanalyse2 durchgeführt, die bereits den gegenständlichen Geltungsbereich auf seine Eignung für das Vorhaben über-prüft. Zwar wurde der Standort in der Ortsmitte (Um- und Anbau Rathaus) als der am besten geeignete bewertet, jedoch ist derzeit ein ausreichend großer Grunderwerb nicht geklärt. Zudem kann im Umfeld des Bürgerhauses dann aus immissionsrechtlichen Gründen keine wohnbauliche Nachverdichtung mehr stattfinden. Die Gemeinde Steindorf möchte sich für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens somit den Standort im Geltungsbereich sichern (siehe Begründung, Kapitel 5.1 „Städtebauliches Konzept").

Da das Bürgerhaus von den Erschließungsstraßen abgerückt ist und zudem gut eingegrünt wird, sieht die Gemeinde Steindorf die Erforderlichkeit, einen Wettbewerb durchzuführen, für nicht gegeben. Die Außenanlagen von Bürgerzentrum und Feuerwehr sind in gemeindlicher Hand, so dass im Rahmen der Umsetzung ein gemeinsames Konzept für diese öffentlichen Freiflächen erstellt wird.

 

1 Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Steindorf, 2017 und 2018, OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung

2 „Standortanalyse Bürgerzentrum" vom 26.06.2019, OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung  

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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