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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 09.02.2021:

Empfehlung des Kreisjugendamtes

Die Stadt/ weist durch den Bebauungsplan Wohneinheiten aus. Diese Wohneinheiten erzeugen im Regelfall einen Bedarf an Kita-Plätzen. Dieser Bedarf soll durch die Stadt gedeckt werden (vgl. Art. 5 BayKiBiG).

Empfehlenswert ist es daher, die städtebauliche Entwicklung auch in der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG zu berücksichtigen. Diese ist dann ggf. zu aktualisieren.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Gemeinde ist in der Lage, den infrastrukturellen Bedarf abzudecken.

Der Hinweis dient der Kenntnisnahme.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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