Sachverhalt:
Inhalt der Stellungnahme vom 01.03.2021:
Als Anmerkung für künftige grundbuchrechtliche Übertragungsgeschäfte regen wir an - um Konflikte schon im Vorfeld weitestgehend auszuschließen - in die notariellen Kaufverträge mit den jeweiligen Erwerbern Duldungsverpflichtungen mittels Grunddienstbarkeiten aufzunehmen, wonach landwirtschaftliche Emissionen entschädigungslos hinzunehmen sind.
Falls dies nicht möglich sein sollte, sollte jedoch in der textlichen Festsetzung neben den allgemeinen landwirtschaftlichen Immissionen auch auf die entschädigungslose Duldungspflicht insbesondere in Bezug auf möglichen Geruchsimmissionen von der nordwestlich gelegenen Rindermasthaltung hingewiesen werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Soweit möglich wurde bereits in den textlichen Hinweisen auf die landwirtschaftlichen Immissionen eingegangen. Bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und gegenseitiger Rücksichtnahme besteht kein erhöhtes Konfliktpotenzial.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs. Kein Beschluss notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |