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Sachverhalt:

Die Gemeinde Steindorf beabsichtigt ein neues Feuerwehrhaus im Baugebiet Nr. 28 „Steindorf-Ost“ zu errichten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“. Ein Vorhaben ist während der Planaufstellung zulässig, wenn die Anforderungen nach § 33 BauGB erfüllt sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die Pläne werden nochmals genau erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Sanitärwagen aufgestellt werden muss. Dies wird wegen Kanal und Wasserleitung noch mit Büro Berkmann noch abgestimmt.

Beim eingeplanten Müllhäuschen soll die Lage verändert werden um einen durchgehenden Grünstreifen zu erhalten. Es finden noch Anpassungen wegen einem Gehweg als fußläufige Verbindung statt (B-Plan).

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben nach § 33 BauGB unter der Voraussetzung, dass die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost" eingehalten werden.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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