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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Gemeinde Steindorf beabsichtigt ein neues Feuerwehrhaus im Baugebiet Nr. 28 „Steindorf-Ost“ zu errichten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“. Ein Vorhaben ist während der Planaufstellung zulässig, wenn die Anforderungen nach § 33 BauGB erfüllt sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben nach § 33 BauGB unter der Voraussetzung, dass die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“ eingehalten werden.

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Anlage/n
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