Sachverhalt:
In der Zweckvereinbarung zwischen Abwasserzweckverband Obere Paar und der Verwaltungsgemeinschaft Mering vom 14.01.2016/ 11.01.2016 wurde unter § 2 ein Verwaltungskostenersatz festgelegt.
Gem. § 2 Abs. 3 der Zweckvereinbarung ist der Verwaltungskostenersatz alle 5 Jahre, erstmals zum Haushaltsjahr 2015, auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Der Verwaltungskostenersatz wurde erstmalig im Jahr 1997 festgelegt und betrug damals 16.985,63 EUR. Seitdem wurde er jährlich den tariflichen Personalkostensteigerungen angepasst.
Mit Abschluss der Zweckvereinbarung im Jahr 2010 wurde der Verwaltungskostenersatz auf 8.958 EUR festgesetzt und danach jährlich den tariflichen Steigerungen der Personalkosten angepasst.
Seither ergaben sich folgende Verwaltungskostenerstattungen:
Jahr | Betrag | Steigerung |
2010 | 8.958,00 EUR | - |
2011 | 9.047,58 EUR | 1,00 % |
2012 | 9.311,77 EUR | 2,92 % |
2013 | 9.496,14 EUR | 1,98 % |
2014 | 9.733,55 EUR | 2,50 % |
2015 | 10.515,00 EUR | - |
2016 | 10.725,30 EUR | 2,00 % |
2017 | 10.935,52 EUR | 1,96 % |
2018 | 11.226,40 EUR | 2,66 % |
2019 | 11.508,18 EUR | 2,51 % |
2020 | 11.609,84 EUR | 0,88 % |
Für das Jahr 2015 wurde eine Neuberechnung durchgeführt. Hierfür schätzten sämtliche Mitarbeiter ihren jährlichen Zeitaufwand, welcher auf die Erledigung von Angelegenheiten des Abwasserzweckverbandes entfällt. Dieser jährliche Stundenaufwand wurde prozentual mit den jeweiligen Jahrespersonalkosten verrechnet. Die Personalkosten wurden auf Basis der Lohnkosten 2014 festgelegt. Sofern ein Aufgabenbereich mehrere Bedienstete umfasste, so wurden aus den dazugehörigen Personalkosten Durchschnittswerte.
Nun wurden für das Jahr 2020 die gleichen Berechnungsgrundlagen, zur Erstellung des Verwaltungskostenanteils herangezogen. Die Werte der Personalkosten resultieren auf Basis der Lohnkosten 2019, ebenso wie die Positionen zur Erstellung des Mietkostenanteils. Lediglich die Betriebskostenabrechnung beinhaltet die Zahlen aus dem Jahr 2018, da bei Erstellung der Beschlussvorlage die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorlag.
1. Personalkostenanteil
Abteilung | Aufgabenbereich | Personalkosten EUR | Ø Zeitaufwand | Kostenanteil EUR | Kostenanteil gesamt EUR |
Hauptverwaltung | Leitung Sachbearbeitung Vorzimmer Gesamt | 66.091,55 43.484,26 46.929,96 | 1,0 % 1,0 % 0,8 % | 660,92 434,84 375,44 | 1.471,20 |
Finanzverwaltung | Leitung Vorzimmer Sachbearbeitung Versicherungen Kasse/ Buchhaltung Gesamt | 67.877,74 28.321,15 73.607,11 45.513,84 55.802,91 | 2,0 % 2,0 % 6,0 % 0,5 % 5,0 % | 1.357,55 566,42 4.416,43 217,57 2.790,15 | 9.348,12 |
Bauverwaltung | Gesamt | 0,00 | 0,0 % | 0,00 | 0,00 |
Bürger & Service | Gesamt | 0,00 | 0,0 % | 0,00 | 0,00 |
Anrechenbare Personalkostenanteile | | | 10.819,32 |
2. Sachkostenzuschläge aus Personalkostenanteil
Gemeinkostenzuschlag 20 % | | | 2.163,86 |
3. Mietkostenanteil am Verwaltungsgebäude
Miete 2019 für Rathaus (Anteil VG) 54.765,12 EUR
Betriebskosten 2018 für Rathaus 39.858,56 EUR
Personalkosten 2019 Verwaltungsgemeinschaft 2.008.944,19 EUR
Personalkostenanteil Abwasserzweckverband 10.819,32 EUR
Anteil AWOP: (Miete+Betriebskosten) x PK-Anteil AWOP (54.765,12+39.858,56) x 10.819,32
Personalkosten VG 2.008.944,19
Mietkostenanteil | 519,60 |
Verwaltungskostenanteil aus Personalkostenberechnung - Gesamt | 13.492,78 |
Im Jahr 2015 ergab sich aus der Kalkulation ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von 10.514,85 EUR. Im Vergleich mit dem errechneten Verwaltungskostenanteil ist hier eine Steigerung in Höhe von 2.977,93 EUR, somit 22,07 % zu verzeichnen. Diese Steigerung ist alleine den gestiegenen Personalkosten zuzurechnen.
Rechtliche/fachliche Würdigung:
Die Zweckvereinbarung regelt die Aufgabenerledigung des Abwasserzweckverbandes durch die Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft Mering sowie den hierfür vom Zweckverband jährlich an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichtenden Verwaltungskostenersatz.
Die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung hat mit Beschluss vom 23.11.2020 der Zweckvereinbarung einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2021: €Einmalig 2021: € | |
Jährlich: 13.502,78 € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Auf der HHSt. 7000-7131 werden jährlich die entsprechenden Ausgaben veranschlagt.