Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Zweckvereinbarung zwischen Abwasserzweckverband Obere Paar und der Verwaltungsgemeinschaft Mering vom 14.01.2016/ 11.01.2016 wurde unter § 2 ein Verwaltungskostenersatz festgelegt.

Gem. § 2 Abs. 3 der Zweckvereinbarung ist der Verwaltungskostenersatz alle 5 Jahre, erstmals zum Haushaltsjahr 2015, auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Der Verwaltungskostenersatz wurde erstmalig im Jahr 1997 festgelegt und betrug damals 16.985,63 EUR. Seitdem wurde er jährlich den tariflichen Personalkostensteigerungen angepasst.

Mit Abschluss der Zweckvereinbarung im Jahr 2010 wurde der Verwaltungskostenersatz auf 8.958 EUR festgesetzt und danach jährlich den tariflichen Steigerungen der Personalkosten angepasst.

Seither ergaben sich folgende Verwaltungskostenerstattungen:

 

Jahr

Betrag

Steigerung

2010

8.958,00 EUR

-

2011

9.047,58 EUR

1,00 %

2012

9.311,77 EUR

2,92 %

2013

9.496,14 EUR

1,98 %

2014

9.733,55 EUR

2,50 %

2015

10.515,00 EUR

-

2016

10.725,30 EUR

2,00 %

2017

10.935,52 EUR

1,96 %

2018

11.226,40 EUR

2,66 %

2019

11.508,18 EUR

2,51 %

2020

11.609,84 EUR

0,88 %

 

Für das Jahr 2015 wurde eine Neuberechnung durchgeführt. Hierfür schätzten sämtliche Mitarbeiter ihren jährlichen Zeitaufwand, welcher auf die Erledigung von Angelegenheiten des Abwasserzweckverbandes entfällt. Dieser jährliche Stundenaufwand wurde prozentual mit den jeweiligen Jahrespersonalkosten verrechnet. Die Personalkosten wurden auf Basis der Lohnkosten 2014 festgelegt. Sofern ein Aufgabenbereich mehrere Bedienstete umfasste, so wurden aus den dazugehörigen Personalkosten Durchschnittswerte.

 

Nun wurden für das Jahr 2020 die gleichen Berechnungsgrundlagen, zur Erstellung des Verwaltungskostenanteils herangezogen. Die Werte der Personalkosten resultieren auf Basis der Lohnkosten 2019, ebenso wie die Positionen zur Erstellung des Mietkostenanteils. Lediglich die Betriebskostenabrechnung beinhaltet die Zahlen aus dem Jahr 2018, da bei Erstellung der Beschlussvorlage die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorlag.

 

1. Personalkostenanteil

 

Abteilung

Aufgabenbereich

Personalkosten
EUR

Ø Zeitaufwand

Kostenanteil EUR

Kostenanteil gesamt EUR

Hauptverwaltung

Leitung

Sachbearbeitung

Vorzimmer

Gesamt

66.091,55

43.484,26

46.929,96

 

1,0 %

1,0 %

0,8 %

660,92

434,84

375,44

 

 

 

1.471,20

 

Finanzverwaltung

 

Leitung

Vorzimmer

Sachbearbeitung

Versicherungen

Kasse/

Buchhaltung

Gesamt

 

67.877,74

28.321,15

73.607,11

45.513,84

 

55.802,91

 

2,0 %

2,0 %

6,0 %

0,5 %

 

5,0 %

 

1.357,55

566,42

4.416,43

217,57

 

2.790,15

 

 

 

 

 

 

 

9.348,12

 

Bauverwaltung

 

Gesamt

 

0,00

 

0,0 %

 

0,00

 

0,00

 

Bürger & Service

 

Gesamt

 

0,00

 

0,0 %

 

0,00

 

0,00

 

Anrechenbare Personalkostenanteile

 

 

 

10.819,32

 

2. Sachkostenzuschläge aus Personalkostenanteil

 

 

Gemeinkostenzuschlag 20 %

 

 

 

2.163,86

 

3. Mietkostenanteil am Verwaltungsgebäude

 

Miete 2019 für Rathaus (Anteil VG)     54.765,12 EUR

Betriebskosten 2018 für Rathaus     39.858,56 EUR

Personalkosten 2019 Verwaltungsgemeinschaft           2.008.944,19 EUR

Personalkostenanteil Abwasserzweckverband   10.819,32 EUR

 

Anteil AWOP:  (Miete+Betriebskosten) x PK-Anteil AWOP  (54.765,12+39.858,56) x 10.819,32

   Personalkosten VG    2.008.944,19

 

 

Mietkostenanteil

 

519,60

 

Verwaltungskostenanteil aus Personalkostenberechnung - Gesamt

 

13.492,78

 

Im Jahr 2015 ergab sich aus der Kalkulation ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von 10.514,85 EUR. Im Vergleich mit dem errechneten Verwaltungskostenanteil ist hier eine Steigerung in Höhe von 2.977,93 EUR, somit 22,07 % zu verzeichnen. Diese Steigerung ist alleine den gestiegenen Personalkosten zuzurechnen.

 

Rechtliche/fachliche Würdigung:

Die Zweckvereinbarung regelt die Aufgabenerledigung des Abwasserzweckverbandes durch die Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft Mering sowie den hierfür vom Zweckverband jährlich an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichtenden Verwaltungskostenersatz.

 

Die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung hat mit Beschluss vom 23.11.2020 der Zweckvereinbarung einstimmig zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: 13.502,78 €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Auf der HHSt. 7000-7131 werden jährlich die entsprechenden Ausgaben veranschlagt.

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Verbandsversammlung beschließt den Abschluss der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung betreffend die Erledigung der Verwaltungsarbeiten des Abwasserzweckverbandes Obere Paar durch die Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft Mering.

 

Der Verwaltungskostenersatz des Abwasserzweckverbandes an die Verwaltungsgemeinschaft Mering wird auf Grundlage der Lohnkonten 2019 auf 13.493 EUR festgesetzt. Darüber hinaus wird der Verwaltungskostenersatz jährlich den tariflichen Steigerungen der Personalkosten angepasst.

 

Der Verwaltungskostenersatz ist alle 5 Jahre, nächstmalig zum Haushaltsjahr 2025, auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen und ggf. anzupassen. 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zweckvereinbarung zwischen Abwasserzweckverband Obere Paar und Verwaltungsgemeinschaft Mering 2020     

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.