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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Nördlich der Hartwaldstraße" beschlossen und das Büro OPLA mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes beauftragt. Das Büro OPLA wird in der Sitzung einen ersten Entwurf vorstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße" in der Fassung vom 20.05.2021 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

ohne Abstimmung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandshöhen der Gebäude im gesamten Bereich zwischen Hartwaldstraße und Lindengreppenstraße aufzunehmen, um im Anschluss abhängig von der größten bestehenden Gebäudehöhe eine Entscheidung treffen zu können. Im Anschluss ist die Thematik dem Gremium erneut vorzulegen.

 

ohne Abstimmung, die Datenermittlung soll erfolgen

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Abstimmungsergebnis:  ohne Abstimmung

 

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