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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ beschlossen und das Büro OPLA mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes beauftragt. Das Büro OPLA wird in der Sitzung den Entwurf vorstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ in der Fassung vom 29.07.2021 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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