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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 183/2 beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.05.2021 bis zum 08.06.2021 durchgeführt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 18.11.2021 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Antrag von Frau Bader-Schlickenrieder auf kurze nichtöffentliche Beratung.

Die Zuschauer wurden gebeten den Saal zu verlassen. Die Beratung fand in der Zeit von 20:00 bis 20:22 Uhr statt, danach wurden die Gäste wieder in den Saal gelassen.

 

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die vom Büro Brugger, Aichach ausgearbeitete Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 183/2 in der Fassung vom 18.11.2021 mit den heute beschlossenen Präzisierungen und Ergänzungen als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 14 : 6

 

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