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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 07.06.2021:

Mit Schreiben vom 26.04.2021 beteiligten Sie uns zur Aufstellung der oben genannten Einbeziehungssatzung.

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, Staatliches Abfallrecht, Wasserrecht, Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kreisjugendamt und den Kreisbaumeister beteiligt. Soweit Stellungnahmen abgegeben wurden erhalten Sie diese anbei mit der Bitte um Beachtung. Die anderen Fachstellen haben keine Einwände erhoben.

 

Aus bauleitplanerischer Sicht machen wir auf Folgendes aufmerksam:

 

Präambel

Rechtsgrundlage für den Erlass der Einbeziehungssatzung ist § 34 Abs. 4 BauGB. § 10 BauGB ist hier nur hinsichtlich der Bekanntmachung und des Inkrafttretens (Abs. 3) einschlägig. In der Präambel ist zudem die BauNVO in der aktuellen Fassung zu ergänzen.

 

Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Präambel ist entsprechend zu ergänzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Präambel zu aktualisieren.

 

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Abstimmungsergebnis: 19 : 0

 

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