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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 30.04.2021:

Der Abwasserzweckverband beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die im Geltungsbereich der Satzung von Bedeutung sein könnten.

Es muss sichergestellt sein, dass dem AWOP-Kanal nur Schmutzwasser zugeführt wird.

Die allgemeinen Vorschriften für Entwässerung sind einzuhalten, die Entwässerungssatzung des Marktes Mering ist zu berücksichtigen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Grundsätzlich ist eine Entwässerung im Trennsystem vorzunehmen. Es ist zwar von hohen Grundwasserständen im Umgriff der Paar auszugehen, dennoch kann Niederschlagswasser flächig über bewachsene Oberbodenschichten versickert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 19 : 0

 

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