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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 04.05.2021:

Grundsätzlich bestehen polizeilich keine Einwände. Es darf jedoch darauf verwiesen werden, dass die Grundstückszufahrt aus der Rosengasse für Rettungsfahrzeuge, wie BRK oder Feuerwehr jederzeit befahrbar sein muss. Weiter darf auf die Freihaltung der Sichtfelder vom Grundstück in die Rosengasse, in 86415 Mering hingewiesen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit der Einbeziehungssatzung wird ein zusätzliches Gebäude ermöglicht. Die Zuwegung erfolgt über die Rosengasse und das angrenzende Flurstück 183/4. Dort bestehen Breiten zwischen etwa 3,12 m und 4 m vor. Damit liegt eine ausreichende Erschließung vor. Dies ist letztlich auch die Voraussetzung dafür, dass das Bauvorhaben überhaupt genehmigt werden kann.

Die Sichtbeziehungen von Einmündungen in die Rosengasse bzw. von Grundstückszufahrten bleiben unverändert. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 19 : 0

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