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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 22.07.2021 mit 7:5-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem derzeit noch unbebauten Grundstückes Bahnhofstraße 23 erteilt. Auf die entsprechende, beigefügte Sitzungsvorlage vom 22.07.2021 wird verwiesen. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde am 22.01.2022 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg erteilt.

 

Der Bauherr hat nun am 18.02.2022 einen Tekturantrag für das genehmigte Vorhaben eingereicht. Die ursprünglich innenliegende Balkone sollen nun außen verlagert werden. Zudem sollen die Außenwände des Gebäudes dicker ausgeführt werden. Hintergrund hierfür sind laut Aussage des Bauherrn KFW-Förderrichtlinien.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      18.02.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  18.04.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 04.04.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Unterschriften der Eigentümer der fünf Nachbargrundstücke wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. In Bezug auf den kompletten Baukörper sind die geplanten Änderungen als geringfügig anzusehen. Das geplante Gebäude fügt sich problemlos, v.a. in Bezug auf das deutlich größere Referenzobjekt Bahnhofstraße 29+31, in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein. Auf die fachlich-rechtliche Würdigung in der Sitzungsvorlage vom Juli 2021 wird verwiesen, hier wurde umfangreich auf das Einfügen gemäß § 34 BauGB eingegangen. Informativ wird erwähnt, dass sich die Grundflächenzahl gemäß Berechnungen des Planers durch die oben genannten Maßnahmen vom 0,40 auf 0,44, die Geschossflächenzahl von 0,60 auf 0,61 erhöht. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Kennzahlen kein Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB darstellen. Die Beurteilungskriterien Geschossigkeit (nach wie vor 4 Vollgeschosse) und die Gebäudehöhe (11,61 Meter) sind nach wie vor identisch zum genehmigten Bauvorhaben.

 

Auch die Tekturplanung hält die erforderlichen Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück bzw. bis zur Mitte der Bahnhofstraße gemäß den Vorgaben der BayBO und der Abstandsflächentiefensatzung des Marktes Mering ein, eine Abweichung ist nicht erforderlich.

 

Hinsichtlich der Wohnungsgrößen haben sich geringfügige Änderungen ergeben, daher wurde auch ein überarbeiteter Stellplatznachweis vorgelegt. Für die 28 Wohneinheiten errechnet sich nun ein Stellplatzbedarf von 37 Anwohner- und 4 Besucherstellplätze = 41 Stellplätze insgesamt. Nach der genehmigten Planung mussten noch 43 Stellplätze nachgewiesen werden. Insgesamt werden 42 Stellplätze ausgewiesen, der Stellplatzbedarf ist damit gedeckt. Alle notwendigen, oberirdischen Stellplätze (25 % der Anwohnerstellplätze, sowie die Besucherstellplätze) werden ebenfalls hergestellt (Anforderung: 13 Stellplätze, Herstellung: 18 Stellplätze). Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Aufgrund der Nähe zur Bahnanlage wird auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen. Diese Thematik beurteilt zuständigkeitshalber ausschließlich die Fachabteilung im Landratsamt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf immissionschutzrelevante Belange wird aufgrund der Nähe zur Bahnanlage verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11:2

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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