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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Ein Landwirt beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Getreidelager auf einem Flurstück im Außenbereich in der Nähe der Wertstoffsammelstelle/Hermann-Löns-Straße. Die Halle ist mit einer Grundfläche von 36,0 x 15,0 Meter (+ Vordach 4,0 x 36,0 Meter) mit einem 20°-geneigten Satteldach mit einer Wandhöhe von 6,61 Meter und einer Firsthöhe von 9,34 Meter geplant. Die Halle wird auf einer Fläche von 431,38 m2 als Maschinenhalle und auf einer Fläche von 83,38 m2 als Getreidelager genutzt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      21.02.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  21.04.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 04.04.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften der beiden baurechtlichen Nachbargrundstücke wurden erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Da alle notwendigen, rechtlichen Tatbestände zutreffen, ist das Vorhaben gemäß § 35 BauGB zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB privilegiert ist und öffentliche Belange nicht entgegen stehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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