- Beschreibung des Vorhabens
Ein Landwirt beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Getreidelager auf einem Flurstück im Außenbereich in der Nähe der Wertstoffsammelstelle/Hermann-Löns-Straße. Die Halle ist mit einer Grundfläche von 36,0 x 15,0 Meter (+ Vordach 4,0 x 36,0 Meter) mit einem 20°-geneigten Satteldach mit einer Wandhöhe von 6,61 Meter und einer Firsthöhe von 9,34 Meter geplant. Die Halle wird auf einer Fläche von 431,38 m2 als Maschinenhalle und auf einer Fläche von 83,38 m2 als Getreidelager genutzt.
- Fiktionsfrist
Eingang: 21.02.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 21.04.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 04.04.2022
- Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften der beiden baurechtlichen Nachbargrundstücke wurden erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Da alle notwendigen, rechtlichen Tatbestände zutreffen, ist das Vorhaben gemäß § 35 BauGB zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: