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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.02.2022 bis 04.03.2022 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Steindorf billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Parkplatz Schloss" in der Fassung vom 28.04.2022 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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