Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.02.2022 bis 04.03.2022 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Jeweils in der Fassung vom 28.04.2022   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.