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Sachverhalt:

In der letzten MGR-Sitzung fand eine Ortsbesichtigung statt, damit sich das Gremium vor Ort ein Bild von der Situation machen konnte. Hintergrund war, daß mittlerweile eine Bestandsvermessung durchgeführt wurde, bei der die Gebäude und Wandhöhen exakt ermittelt wurden.

Auf Basis dieser Daten kann nun eine Höhenempfehlung hinsichtlich der Wand- und/oder Gesamthöhe abgeleitet werden, wobei die grundsätzlich Frage dabei sein wird, ob der aktuelle Bestand mit dem Bebauungsplan festgeschrieben werden soll oder aber, ob man eine gewisse Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich der Höhen zulässt. Im letzteren Fall ist man aber gehalten, alle Grundstücke im Geltungsbereich gleich zu behandeln und eine vergleichbare Höhenentwicklung zuzulassen.

Das Büro OPLA hat nun einen Vorschlag für eine angemessene Nachverdichtung hinsichtlich der Höhen ausgearbeitet und in einem aktuellen Bebauungsplanentwurf Stand 15.06.2022 dargestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zum förmlichen Fortgang des weiteren Verfahrens ist es notwendig, daß das Gremium den künftigen Inhalt wie vorgeschlagen billigt oder ggfs. seine entsprechenden Anpassungswünsche dahingehend äußert, daß das Planungsbüro diese in einen erneuten Planentwurf einarbeiten kann.

Im weiteren Fortgang des Verfahrens (nächste Sitzung) kann dann auf dieser Basis die Abwägung der bereits eingegangenen Stellungnahmen erfolgen und der erneute Billigungs- und Auslegungsbeschluß gefasst werden.

 

 

Antrag von MGR Metz:

Im Bereich WA 4.1. soll die Gesamthöhe auf 10 Meter erhöht werden.

 

Abstimmungsergebnis: 3 : 17

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die beigefügten Planunterlagen vom 15.06.2022 zur Kenntnis und billigt diese.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren auf dieser Basis weiterzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 17 : 3

 

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