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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat am 29.07.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die entsprechende öffentliche Auslegung fand dann in der Zeit vom 10.08.2021 bis 01.10.2021 statt. Im Rahmen der Auslegung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die unter den vorangegangenen TOPs behandelt und abgewogen wurden.

Im Zuge der weiteren Planungen ist man vom vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB in ein Regelverfahren gewechselt. Die aus dem beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgte Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, wird nun als die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für das nun fortgeführte Regelverfahren angerechnet. Es erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren (Regelverfahren) somit eine weitere Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Nach dem Wechsel vom beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in ein Regelverfahren erfolgt nun nach der Billigung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ in der Fassung vom 28.07.2022 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 16:2

 

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