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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 05.10.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom.

Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bitten wir gesondert mit uns in Verbindung zu treten.

Gegen eine angemessene Nachverdichtung oder Aufstockung - wie im Begründungsteil erläutert - haben wir jedoch keinerlei Einwände.

Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei: E-Mail: […]

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit: […]

Diese Adresse bitten wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen zu verwenden. Für die Beteiligung danken wir Ihnen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist darauf hin, dass die öffentlichen Verkehrsflächen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Eine Verlegung neuer bzw. bestehender Telekommunikationslinien und Telekommunikationsanlagen ist von Seiten des Markt Mering derzeit nicht geplant. Etwaige Verlegungen auf privaten Grundstücken obliegen den Grundstückseigentümer und sind während der Ausführungsplanung zu beachten.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Es erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis: 17:0

    (abwesend: MGR Hummel)

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