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Sachverhalt:

In der Sitzung vom 30.01.2020 fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:

 

„Der Marktgemeinderat begrüßt grundsätzlich die Absicht des Katholischen Pfarramtes in Mering zum Neubau des Kindergartens in St. Afra.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Träger über die Betriebsform zu einigen. Anzustreben ist aufgrund der größeren Flexibilität ein „Haus für Kinder".

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit dem Träger über die Höhe Defizits in der Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Anzustreben ist eine Defizitübernahme von deutlich unter 100 %. Ebenfalls sind die Eckpunkte einer Bauvereinbarung mit der Teilung der Investitionskosten zu verhandeln.

 

Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat in der Februarsitzung 2020 vorzulegen als Grundlage für eine Bedarfsanerkennung.

 

Abstimmungsergebnis: 19 : 1"

 

 

Auf die beigefügte Beschlussvorlage wird im Übrigen verwiesen.

 

 

 

In der Sitzung vom 23.04.2020 fasste der Marktgemeinderat dann den Folgebeschluss:

 

„Der Marktgemeinderat befürwortet den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte durch die Katholische Kirchenstiftung St. Michael in St. Afra am Standort des jetzigen Kindergartens.

 

Er stellt den Bedarf für insgesamt fünf Gruppen, davon 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen in der Betriebsform „Haus für Kinder" fest.

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der dargestellten, bislang nur von der Verwaltung berechneten Finanzierung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage einer Kostenschätzung eine Bauvereinbarung sowie eine Betriebsvereinbarung für die Einrichtung zu verhandeln, über die der Marktgemeinderat zu gegebener Zeit beraten und beschlussfassen wird.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Klärung der Finanzierung und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Grundlagen einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis: 21 : 0"

 

 

 

In der Sitzung wurde aus dem Gremium heraus der Wunsch geäußert, beim Verhandeln mit der Pfarrkirchenstiftung auch ein Instrument zur bestmöglichen Kostenkontrolle in die Bauvereinbarung einzubauen.

 

Im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern der Pfarrkirchenstiftung und dem KITA-Zentrum St. Simpert fand dieser Vorschlag durchaus Zustimmung und mündete in der Idee, dass der Markt Mering die Bauherrenschaft für das Vorhaben übernehmen solle. So ist tatsächlich eine umfassende Kostenkontrolle möglich.

 

 

 

In der Sitzung vom 25.06.2020 fasste der Hauptausschuss den darauffolgenden Beschluss:

 

„Der Hauptausschuss beschließt, dass der Markt Mering mit seinem technischen Bauamt für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Afra für die katholische Pfarrkirchenstiftung die Bauherrenschaft übernimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 0"

 

 

 

Ergänzend zum damaligen Sachverhalt haben sich seitdem folgende Änderungen ergeben:

 

Mit notariellem Kaufvertrag vom 20.05.2022 hat der Markt Mering das Grundstück Fl-Nr. 3289/36, Guttenbrunnstraße 1 (Kindergarten), auf dem sich der Kindergarten St. Afra befindet, käuflich erworben. Der Kaufpreis wurde mittlerweile vollständig bezahlt. Im Zuge des Kaufs der Kindertagesstätte (ohne Krippe) wurde auch die Betriebs- und Defizitvereinbarung neu verhandelt. Kindergarten und Kinderkrippe wurden bislang in separaten Betriebsvereinbarungen geregelt. Beide wurden nun zu einer Einrichtung zusammengefasst.

 

Es wurde zudem vereinbart, dass zum 1. Januar des Folgejahres nach vollständiger Kaufpreiszahlung, also zum 1. Januar 2023 eine Neuregelung der Defizitübernahme mit nunmehr 80 % statt bisher 100% erfolgt. Demnach ist dem ursprünglichen Beschluss des Marktgemeinderates Rechnung getragen.

 

Im Rahmen der Projekt Priorisierung bei der Klausurtagung 2020 sowie in den darauffolgenden Haushaltsberatungen im Jahr 2021 und 2022 fand das Projekt keinen zeitnahen Eingang in die Realisierung. Der Marktgemeinderat signalisierte, dass man die Frage nach dem Projektbeginn im Zuge der Haushaltsberatungen 2023 beantworten wolle.

 

Im Sommer 2021 besichtigte ein Teil des Marktgemeinderates auf Einladung der Leitung Heidrun Rebitzer die Einrichtung und konnte sich ein Bild von den dortigen, teilweise erheblichen Mängeln machen. Insbesondere der Altbau, das ehemalige Siedler-Häuschen ist nicht mehr sanierungsfähig. Der Altbau steht im Wasser. Es wurden schon etliche Sanierungsversuche unternommen, die keine langfristige Wirkung zeigten. Die von außen kommende Feuchtigkeit dringt ins Gebäude ein, kristallisiert und versuracht Schimmelbildung, die über kurz oder lang zu einer Schließung der Einrichtung führen kann.

 

Im Jahr 2021 wurde für den Neubau der Kindertagesstätte am Mühlanger ein VgV-Verfahren durchgeführt, die daraufhin beauftragten Architekten haben ihre Arbeit im Herbst soweit abgeschlossen, dass ein Bau- und Förderantrag gestellt werden kann.

Die Erweiterung der Kinderwelt von Frohsinn in der Kanalstraße ist aufgrund Verkauf des Nachbargrundstückes an einen Investor nicht mehr möglich. Jedoch hat sich eine alternative Möglichkeit in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses ergeben, so dass zumindest die geplanten Gruppen als neue Einrichtung entstehen können. Die Investition läuft über einen Investor und belastet somit nicht die Kapazitäten des technischen Bauamtes.

 

Während die Grundstückssituation bei der katholischen Kindertagesstätte in St. Afra mittlerweile geklärt ist, steht dies bei der zweiten katholischen Einrichtung St. Margarita noch aus.

 

Unter Abwägung der aktuellen Situation empfiehlt die Verwaltung nun mit einem VgV-Verfahren auf Planersuche für den Ersatzneubau mit Erweiterung des katholischen Kindergartens in St. Afra zu gehen. Dies nimmt ungefähr ein Jahr in Anspruch, die anschließende Planungsphase nochmals mindestens rund ein Jahr. Für Bauantrag und Förderbescheid sind ebenfalls ungefähr mindestens zehn Monate zu veranschlagen, so dass nicht mit einem Baubeginn vor dem Jahr 2025 zu rechnen ist. Dem Marktgemeinderat obliegt es letztlich im Verfahren natürlich - falls eine zeitnahe Lösung für die Grundstücksüberlassung in St. Margarita gefunden ist - die Priorisierung der Projekte neu zu definieren.

 

Aufgrund der erheblichen Mängel sowie der Möglichkeit zusätzliche Plätze in einem „Haus für Kinder" zu schaffen, sollte langsam ein entsprechendes VgV-Verfahren eingeleitet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Projekt aufgrund der erheblichen Auslastung des technischen Bauamtes derzeit nicht in erster Priorität vorangetrieben werden kann. Wichtig wäre aber die weiteren Schritte langsam und stetig weiter zu verfolgen.

 

Die Verwaltung hat Angebote für die Verfahrensbetreuung eingeholt. Eine Beschlussfassung dazu erfolgt im nichtöffentlichen Teil.

 

In diesem Zuge wäre noch Beschluss über das Beratungsgremium zu fassen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Nach Art. 7 BayKiBiG ist der Markt Mering für die Bedarfsanerkennung zuständig:

 

„Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Nach Art. 28 BayKiBiG i. v. m. Art. 10 FAG gewährt der Freistaat Bayern den Kommunen Investitionszuschüsse für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen wird mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen, so dass mit einer ersten Kostenschätzung für den Ersatzneubau wohl frühestens im Jahr 2024 zu rechnen sein wird.

 

Im Haushalt- und Finanzplan 2022 - 2025 sind Mittel im Vermögenshaushalt für ein VgV-Verfahren einer Kindertagesstätte in freigemeinnütziger Trägerschaft veranschlagt. Haushaltsstelle 4646-9420.004 weist eine Deckung i.H.v. 50.000 € auf. Die entsprechenden Ansätze für die Baumaßnahme wären im Haushalt- und Finanzplan 2024 ff. zu veranschlagen; bis dahin sollte auch eine erste Kostenschätzung vorliegen. Im Haushalts- und Finanzplan 2023 - 2026 wären noch zusätzliche Kosten für die Planungsleistungen aufzunehmen.

 

 

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Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung von MGR Resch auf Abstimmung der Anzahl der Vertreter des Trägers.

Abstimmung über zwei Träger-Vertreter 10:10, damit abgelehnt.

Abstimmung über einen Träger-Vertreter 20:0.

 

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt für den Ersatzneubau der katholischen Kindertagesstätte St. Afra ein VgV-Verfahren durchzuführen.

 

Zur Vergabe der Planungsleistungen wird ein Gremium eingerichtet werden, das wie folgt besetzt wird:

1. Erster Bürgermeister

2. Marktbaumeister

3. Mitglied des Marktgemeinderates CSU-Fraktion: Katharina Bader-Schlickenrieder  

Vertreter:in: Karl-Heinz Brunner

4. Mitglied des Marktgemeinderates UWG-Fraktion: Paul Kuhnert

Vertreter:in: Michael Metz

5. Mitglied des Marktgemeinderates SPD-Fraktion: Stefan Hummel

Vertreter:in: Wolfgang Bachmeir

6. Mitglied des Marktgemeinderates Grüne-Fraktion: Michael Fleig

Vertreter:in: Tobias Listl

 

     7. ein Vertreter des Trägers

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Abstimmungsergebnis: 20:0

 

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