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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 03.05.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 24.03.2022 beteiligten Sie uns zur Aufstellung des oben benannten Bebauungsplanes des Marktes Mering.

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Wasserrecht, Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kreisjugendamt und den Kreisbaumeister beteiligt. Soweit Stellungnahmen abgegeben wurden erhalten Sie diese anbei mit der Bitte um Beachtung. Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde erfolgte auf Grund personeller Engpässe nicht. Die Untere Denkmalschutzbehörde verweist auf die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, welche Ihnen direkt übermittelt wurde.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Baugrenze:

Zur besseren Nachprüfbarkeit wird angeregt, die Baugrenzen sowie die Abstände zur südlichen Baugrenze zu vermaßen.

2. Hinweis auf Unzulässigkeit Genehmigungsfreistellungsverfahren:

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen einfachen Bebauungsplan, da die örtlichen Verkehrsflächen nicht Gegenstand des Bebauungsplans sind. Aus Gründen der Verdeutlichung für Planer und Bauherr wird angeregt, auch im Textteil einen Hinweis aufzunehmen, dass es sich lediglich um einen einfachen Bebauungsplan handelt und damit kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist.

Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

1. Baugrenze

Die Planzeichnung wird wie angeregt zur besseren Nachprüfbarkeit um die Bemaßung der Baugrenzen nachrichtlich ergänzt.

2. Hinweis auf Unzulässigkeit Genehmigungsfreistellungsverfahren:

In der Begründung auf dem Deckblatt sowie unter Nr. 2.2 ist bereits ein Hinweis vorhanden. Dieser wird konkretisiert und auf dem Deckblatt der textlichen Festsetzungen wird nachrichtlich der Hinweis mit aufgenommen, dass es sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB handelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf rechtsredaktionell um eine Bemaßung der Baugrenzen sowie mit dem Hinweis auf einen einfachen Bebauungsplan zu ergänzen.

 

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Abstimmungsergebnis: 19:0

 

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