Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 08.04.2022:

Sehr geehrter Herr Erne,

 

wir bedanken uns für die Zusendung des o.g. Bebauungsplanes.

 

Unsere Stellungnahme lautet wie folgt:

Als mit dem operativen Netzbetrieb betrauter Betriebsführer der Energienetzte Bayern GmbH & Co.KG nehmen wir zum Bebauungsplan Nr.78 in deren Namen Stellung wie folgt.

 

Im weiten Bereich des Bebauungsplanes befinden sich Erdgas - Mitteldruck Leitungen der Energienetze Bayern / Energie Südbayern.

 

Wir bitten um Beachtung:

- Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzung freizuhalten.

- Bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehalten werden.

 

Diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungen eingehalten wird, oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Arbeiten im Bereich der Gashochdruckleitung müssen angemeldet werden!

 

Einen Übersichtslageplan haben wir beigefügt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass es sich bei dem Plangebiet um ein bereits weitestgehend bebautes Wohngebiet handelt und der Bebauungsplan eine städtebaulich vertretbare Nachverdichtung ermöglichen soll. Der Bebauungsplan ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB und setzt ausschließlich die vorhandenen Baurechte über den Bestand hinaus für eine verträgliche Nachverdichtung fest.

Die Grundstücke sind bereits durch hergestellte öffentliche Verkehrswege erschlossen. Diese sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die aus dem beigefügen Lageplan dargestellten Anlagen befinden sich größtenteils auf den öffentlichen Verkehrsflächen und sind somit nicht betroffen. Interne und private Erschließungen obliegen den Grundstückseigentümern.

Der Schutz der einzelnen Hausanschlüsse obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer oder -eigentümerin und diese werden nicht einzeln im Plan dargestellt.

Hinweise zu den bestehenden Anlagenteilen und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen werden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung werden Hinweise zu den bestehenden Anlagenteilen und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen nachrichtlich in die Begründung mit aufgenommen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 19:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.