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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra" beschlossen und den Entwurf gebilligt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 28.12.2022 bis zum 06.02.2023 durchgeführt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 23.02.2023 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die vom Büro OPLA ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra" in der Fassung vom 23.02.2023 mit den heute beschlossenen Änderungen als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis: 22:0

 

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