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Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen hat in der Sitzung am 09.01.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ beschlossen und den Entwurf am 08.05.2023 gebilligt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 08.05.2023 lag in der Zeit vom 19.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 öffentlich aus. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter dem vorangegangenen TOP behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 21.07.2023 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ in der Folge in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 21.07.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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