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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ beschlossen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Planentwurfes wurden zusätzlich noch die Grundstücke Flur-Nr. 1601, 6249/2 und 6250 mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Das beauftragte Büro Steinbacher Consult wird dem Gremium den Planentwurf in der Sitzung vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt, so dass nach Billigung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Alternative 1:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ in der Fassung vom 27.07.2023 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 20:0

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