Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ beschlossen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Planentwurfes wurden zusätzlich noch die Grundstücke Flur-Nr. 1601, 6249/2 und 6250 mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Das beauftragte Büro Steinbacher Consult wird dem Gremium den Planentwurf in der Sitzung vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt, so dass nach Billigung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Alternative 1:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80Nordöstlich der Reifersbrunner Straße in der Fassung vom 27.07.2023 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Alternative 2:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80Nordöstlich der Reifersbrunner Straße in der Fassung vom 27.07.2023 mit folgenden Änderungen:

________________________________________________________________________

 

und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Reduzieren
Anlage/n

Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung

jeweils in der Fassung vom 27.07.2023           

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.