Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 13.10.2023:

Meine Stellungnahme vom 28.08.2023 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 "Gewerbepark Mering West" wurde ohne Einwände in dem Glauben abgegeben, dass die Bplan Änderung aus dem wirksamen Flächennutzungsplan hervorgeht. Nun wird eine Änderung des Flächennutzungsplans nachgereicht. Folglich ist, wie im Umweltbericht erläutert, ein detaillierter Umweltbericht auf Ebene des Bebauungsplans aufzustellen. Die vorliegenden Unterlagen enthalten nur eine Zusammenfassung dieses Umweltberichts, die aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu bewerten ist, da wichtige Informationen vor allem bzgl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung fehlen. Grundsätzlich kann einer Änderung des FNPs zugestimmt werden, wenn die zugehörige aktuelle Version des Bebauungsplans im Rahmen einer erneuten Beteiligung im Parallelverfahren eingesehen und fachlich beurteilt werden kann.

 

Rechtlich/fachlicherdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist drauf hin, dass während der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" aufgefallen ist, dass der Flächennutzungsplan nicht den Zielen des Bebauungsplanes entspricht und somit geändert werden muss.

hrend der frühzeitigen Beteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes (Annahme FNP entspricht den Zielen der Änderung) lag bereits ein entsprechender Umweltbericht sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vor und wurde allen Trägern öffentlicher Belange sowie der öffentlich zur Verfügung gestellt.

Der Markt Mering weist zudem darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren sowie bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 um ein Regelverfahren handelt. Die Vorschriften sehen ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Das Beteiligungsverfahren hat zum Zweck, eine möglichst vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung der öffentlichen Belange zu ermöglichen. In einem möglichst frühzeitigen Stadium der Planung werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung eingeholt (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). Im weiteren Planungsverlauf findet die formelle Beteiligung statt (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

Im weiteren Verfahren werden nun auch die Bebauungsplan- wie auch Flächennutzungsplanänderung parallel verlaufen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfs erfolgt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 19:2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.