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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 10.10.2023:

Wasserschutzgebiet (§ 52 WHG): Ein Wasserschutzgebiet ist nicht betroffen.

Gewässernähe (§ 36 WHG, Art. 20 BayWG): Der Planungsbereich liegt nicht in Gewässernähe.

Überschwemmungsgebiet (§ 78 WHG): Laut BayernAtlas liegt der Planungsbereich außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Paar.

Risikogebiet der Paar (§ 78b WHG):

Der Bereich des Planungsgebietes liegt in einem sog. "Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten" nach § 78 b Abs. 1 WHG. Dies sind Gebiete, in denen ein HQextrem, also ein Extremhochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit auftreten kann und auch rechnerisch ermittelt wurde.

Gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 2 WHG sind Bauherren verpflichtet, das Bauvorhaben in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Als Hilfestellung kann hierbei auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen zurückgegriffen werden.

In den Flächennutzungsplan sollte ein Hinweis auf die Lage im Risikogebiet nach § 78 b WHG und die hier für den Bauherrn geltenden Pflichten zur Eigenvorsorge aufgenommen werden.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 62 WHG):

Über einen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind im Flächennutzungsplan keine Angaben vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die vorgebrachte Stellungnahme. Die Informationen Gewässernähe, Überschwemmungsgebiet, Risikogebiet und Umgang mit wassergefährdende Stoffen dienen der Kenntnisnahme. Aus der Flächennutzungsplanänderung ist derzeit nicht erkenntlich, dass es sich bei dem Gebiet um ein Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78 b Abs. 1 WHG handelt. Dem Vorschlag einen entsprechenden Hinweis in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen, wird daher Rechnung getragen. Ein Hinweis wir in die Begründung mit aufgenommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanvorentwurf dahingehend redaktionell zu ergänzen, dass ein Hinweis zum Risikogebiet der Paar (§ 78 b Abs. 1 WHG) mit in die Begründung aufgenommen wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 19:2

 

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