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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 04.10.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: <https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftspor-tal.html>;

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten, bzw. beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist drauf hin, dass die im Lageplan dargestellten Versorgungseinrichtungen sich in der bereits hergestellten Erschließungsstraße befinden und nicht von der Änderung betroffen sind. Die Hinweise dienen der Kenntnisnahme.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfs erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis: 19:2

 

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