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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" gebilligt und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Auslegung fand in der Zeit vom 05.10.2023 bis einschließlich 23.10.2023 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach der erneuten Billigung des Flächennutzungsplanvorentwurfes kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" in der Fassung vom 23.11.2023 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 19:2

 

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