Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Es wurde beantragt, auf dem Außenbereichsgrundstück Fl.-Nr. 168 der Gemarkung Schmiechen einen Mobilfunkmast mit zugehöriger Technikeinheit zu errichten. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 11.04.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 6:3-Stimmen nicht erteilt. Auf die Erläuterungen/Begründung der Beschlussvorlage 2022/4888 wird verwiesen.
Das Landratsamt kommt nun zu der Auffassung, dass das gemeindliche Einvernehmen unrechtmäßig verweigert wurde. Seitens der Bauherrin wurde eine Standortanalyse vorgelegt, wonach der von der Gemeinde vorgeschlagene Alternativstandort hinsichtlich der Netzabdeckung nicht gleichwertig wäre.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 24.10.2023
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: keine Fiktionsfrist, erneute Behandlung*
Nächste Gemeinderatssitzung: noch nicht bekannt
* First des Landratsamtes zur Entscheidung bis 15.12.2023
III. Nachbarbeteiligung
Nachbarunterschriften wurden nicht vorgelegt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Funkmasten für Telekommunikationsdienstleistungen (Mobilfunk) sind im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert und somit zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Dies trifft auf das geplante Vorhaben zu. Auf das Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 12.10.2023 wird ausdrücklich verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: