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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Es wurde beantragt, auf dem Außenbereichsgrundstück Fl.-Nr. 168 der Gemarkung Schmiechen einen Mobilfunkmast mit zugehöriger Technikeinheit zu errichten. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 11.04.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 6:3-Stimmen nicht erteilt. Auf die Erläuterungen/Begründung der Beschlussvorlage 2022/4888 wird verwiesen.

 

Das Landratsamt kommt nun zu der Auffassung, dass das gemeindliche Einvernehmen unrechtmäßig verweigert wurde. Seitens der Bauherrin wurde eine Standortanalyse vorgelegt, wonach der von der Gemeinde vorgeschlagene Alternativstandort hinsichtlich der Netzabdeckung nicht gleichwertig wäre.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      24.10.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  keine Fiktionsfrist, erneute Behandlung*

chste Gemeinderatssitzung:   noch nicht bekannt

 

* First des Landratsamtes zur Entscheidung bis 15.12.2023

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Nachbarunterschriften wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Funkmasten für Telekommunikationsdienstleistungen (Mobilfunk) sind im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert und somit zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Dies trifft auf das geplante Vorhaben zu. Auf das Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 12.10.2023 wird ausdrücklich verwiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt für die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert ist, öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

 

Alternative:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt für die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht.

 

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Anlage/n

 

     

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