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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben wurde bereits dreimal im Gemeinderat behandelt:

 

- 19.11.2020, zurückgestellt zur Klärung offener Fragen (9:0, Vorl.-Nr. 2020/3899)

- 10.12.2020, Einvernehmen mit Hinweisen erteilt (7:1, Vorl.-Nr. 2020/3899)

- 19.05.2022, Einvernehmen zur geänderten Planausführung mit Hinweisen erteilt (7:1, Vorl-Nr. 2020/3899-01

 

Auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen wird verwiesen. Am 23.02.2023 wurde das Vorhaben durch das Landratsamt Aichach-Friedberg baurechtlich genehmigt.

 

Der Bauherr hat nun über das Landratsamt eine erneute, modifizierte Planung eingereicht. Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

- Wachhäuschen: wird geringfügig größer (ursprüngliche Grundfläche 5,96 x 4,41 Meter, 21,7 m2, jetzt: 7,45 x 4,64 Meter Grundfläche, 29,49 m2 Fläche). Die Höhe und Form bleibt unverändert.

- Abfallhäuschen: Neben dem Palmengarten ist nun ein Abfallhäuschen geplant (Grundfläche 4,06 Meter x 5,97 Meter; 14,75 m2). Dieses Häuschen war im ursprünglichen Bauantrag noch nicht vorgesehen.

- Restaurantgebäude: geringfügige Vergrößerung des Gebäudes/der Kubatur (ursprünglich 11,55 Meter Breite x 34,02 Meter Länge x 11,40 Meter Höhe; neu: 11,74 Meter Breite x 37,99 Meter Länge x  11,87 Meter Höhe)

- Fassade: Änderung der Festerform/-größe

- Grundriss UG: Grundrissänderungen - Einbau von kleineren Lager-(Räumen)

- Grundriss EG: Änderungen in den Grundrissen/Raumaufteilung

- Grundriss OG: Änderungen in den Grundrissen/Raumaufteilung, z.B. Verkleinerung oberer Festsaal von 272,42 m2 auf 216,60 m2.

- Grundriss DG: ursprünglich nicht ausgebaut, nun teilweise ausgebaut - Einbau eines Personalraumes, Lager, Umkleiden, Sanitärräume

- Außenanlagen/Stellplätze: Errichtung von 2 Pavillons (Teepavillion und Ausschankpavillion) im gartenseitigen Biergarten; 9 statt wie ursprünglich geplant 10 Stellplätze auf dem vor dem Restaurant, dafür mit breitem Behindertenstellplatz und Fahrradstellplätzen (ursprünglich nicht geplant), 5 zusätzliche Stellplätze zwischen dem „östlichen Parkplatz“ und dem Benefiziatenweg.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      23.04.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  22.06.2024

Nächste Gemeinderatsitzung:   13.06.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften sind nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Die Vergrößerung der Kubatur im Vergleich zur genehmigten Planung ist insgesamt noch als geringfügig anzusehen, so dass keine Bedenken hinsichtlich dem Einfügen in die nähere Umgebung bestehen.

 

Immissionsschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Aspekte wurde bereits im ursprünglichen Verfahren durch das Landratsamt bzw. deren Fachstellen geprüft. Seitens der Gemeinde kann nochmal auf diese Punkte hingewiesen werden.

 

Auf die Ausführungen in den bisherigen Sitzungsvorlagen wird verwiesen.

 

Laut Genehmigungsbescheid des Landratsamt sind für das genehmigte Bauvorhaben (Restaurant) 41 Stellplätze herzustellen (1 Stellplatz je 10 m2 Gastraumfläche - 405 m2 Gastraumfläche gesamt). Für die Wohnungen/Gästezimmer in der ehemaligen Brauerei ist laut Planer ein Stellplatz je 6 Betten vorgesehen (bei 60 Betten also insgesamt 10 Stellplätze gemäß Ziffer 6.3 „Hotels, Pensionen, andere Beherbergungsbetriebe“). Der Gesamtbedarf für beide Vorhaben beträgt also 51 Stellplätze. Bislang wurden tatsächlich auf dem östlichen Parkplatz 42 und auf dem nördlichen Stellplatz 10 Stellplätze nachgewiesen.

 

Nach der Tekturplanung beträgt die Nettogastraumfläche nur noch 366,76 m2. Nach Einschätzung der Verwaltung wären demnach für die Gastronutzung nur noch 37 Stellplätze notwendig, der Planer erlegt sich selbst einen strengeren Stellplatzschlüssel (1 Stellplatz je 8 m2 Gastraumfläche) auf, wonach für die Gastronutzung 46 Stellplätze (56 Gesamt für beide Vorhaben) nachzuweisen wären. Der Stellplatznachweis wird durch den Nachweis von 42 Stellplätzen auf dem östlichen Parkplatz und dem Nachweis von 14 Stellplätzen auf dem nördlichen Parkplatz erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Tekturantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf immissionsschutzrelevante Belange (gegenüberliegende Wohnbebauung) und auf denkmalschutzrelevante Belange (Baudenkmalnummer 1002635, Hofgarten Aktennummer: D-7-71-168-9) wird hingewiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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