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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.4.2024 beantragt KDBH einen Zuschuss zum Ausgleich des anfallenden Defizietes.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Zuschuss ist auf freiwilliger Basis und wurde laut Beschluss des Gemeinderates von 2018 jedes Jahr ohne weitere Beschlussfassung in Höhe von 0,15 € je Einwohner auf Anforderung ausgezahlt. Nun wird ein reduzierter Zuschuss in Höhe 0,10 € je Einwohner benötigt um die anfallenden Defizite auszugleichen, es wird als Sinnvoll erachtet diesem Wunsch nachzukommen zumal der Betrag für die Gemeinde mit ca. 100 € sehr gering ausfällt.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Praxis der Zahlung ohne Gemeinderatsbeschluss in angemessenen Abständen erneut zur Entscheidung vorzulegen was hiermit erfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2024:100 €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschliesst ab 2024 der KDBH einen Zuschuss in Höhe von 0,10 € je Einwohner (oder angepassten Betrag)  zu gewähren.Die Verwaltung kann auf Antrag der KDBH den Zuschuss für die Folgejahre ohne weitere Beschlussfassung auszahlen. .

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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