Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.4.2024 beantragt KDBH einen Zuschuss zum Ausgleich des anfallenden Defizietes.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Zuschuss ist auf freiwilliger Basis und wurde laut Beschluss des Gemeinderates von 2018 jedes Jahr ohne weitere Beschlussfassung in Höhe von 0,15 je Einwohner auf Anforderung ausgezahlt. Nun wird ein reduzierter Zuschuss in Höhe 0,10 je Einwohner benötigt um die anfallenden Defizite auszugleichen, es wird als Sinnvoll erachtet diesem Wunsch nachzukommen zumal der Betrag für die Gemeinde mit ca. 100 sehr gering ausfällt.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Praxis der Zahlung ohne Gemeinderatsbeschluss in angemessenen Abständen erneut zur Entscheidung vorzulegen was hiermit erfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2024:100 €

Einmalig 2024: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschliesst ab 2024 der KDBH einen Zuschuss in Höhe von 0,10 je Einwohner (oder angepassten Betrag)  zu gewähren.Die Verwaltung kann auf Antrag der KDBH den Zuschuss für die Folgejahre ohne weitere Beschlussfassung auszahlen. .

Reduzieren
Anlage/n

   Antragsschreiben vom 29.4.2024)  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.