I. Beschreibung des Vorhabens
Der Antrag auf Vorbescheid wurde bereits in der Sitzung vom 18.07.2016 durch den Bau- und Umweltausschuss behandelt. Der Antrag wurde zurückgestellt um eine Ortsbegehung durchzuführen.
Der Bauherr sicherte zu, dass im Rahmen der Ortsbesichtigung das Gebäude zur Begehung für die Bauausschussmitglieder offen gehalten wird. Es soll möglich sein, das Gebäude von innen und außen in Augenschein zu nehmen. Die Besichtigung der Innenräume soll klarstellen, dass eine Sanierung mit geringerer Dachneigung oder geänderter Ausführung der geplanten Dachgauben nicht zielführend ist, da die notwendige lichte Höhe im Einstiegsbereich der Treppe dann nicht mehr erreicht werden könnte.
Die Bauherren wollen jeweils Ihre Doppelhaushälfte grundsätzlich energetisch sanieren. Um die eh geringe Wohnfläche von nur 77 m² auf 111 m² vergrößern zu können, soll das Dachgeschoß ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden. Dies ist nur möglich wenn ein entsprechender Zugang über die vorhandene Innentreppe durch eine tatsächlich nutzbare lichte Höhe geschaffen wird. Die jetzige Innentreppe kann gerade als NOTTREPPE betitelt werden. Das Problem speziell bei diesen beiden Häusern liegt in der geringen bebauten Grundfläche. Es ist nicht möglich das Dachgeschoss so auszubauen, dass es sinnvoll nutzbar ist, ohne ein weiteres Vollgeschoss zu schaffen.
In der letzten Sitzung wurde das Thema aufgeworfen, dass durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ein Präzedenzfall geschaffen wird, wonach für die umliegende Bebauung ebenfalls die Möglichkeit zur Errichtung eines weiteren Vollgeschosses eröffnet wird.
Die Verwaltung möchte in Stichpunkten zusammenfassen, welche Themen für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind:
- Der vorliegende Antrag hält die Gebäudehöhen des B´planes ein
- Es wird keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen (nur Wohnfläche)
- Der Stellplatzbedarf ist nicht berührt
- Es würden gesunde Wohnverhältnisse geschaffen (Belichtung, genügend Raum für eine Familie)
- Die Umbaumaßnahme stellt eine optische Aufwertung dar
- Für die umliegende Bestandsbebauung würde bei künftigen Umbaumaßnahmen genauso gelten, dass die Gebäudehöhen (Wandhöhe, Firsthöhe) eingehalten werden müssen.
- Die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten wäre auch dort nicht zu befürchten, da keine Abgeschlossenheit möglich ist (kein eigener Aufgang aufgrund der geringen Grundfläche),
- auch könnten die erforderlichen Stellplätze für weitere Wohneinheiten nicht nachgewiesen werden.
Hierzu die Festsetzung laut B´plan:
Ziffer 7.1 Garagen sind nur innerhalb der bebaubaren Flächen zugelassen
Ziffer 7.2 regelt, dass Stellplätze außerhalb der überbaubaren Fläche nur in den festgesetzten Flächen zulässig sind.
Fazit:
- Schaffung von mehr Wohnfläche und Wohnqualität
- Energetische Sanierung nicht nur für den Dachspeicherraum, sondern für Wohnraum
- Keine zusätzlichen Wohneinheiten
- Keine unverhältnismäßige Verdichtung der Bebauung
- Höhenentwicklung der Gebäude entspricht dem B´plan
- Kubatur des Wohngebäudes wird nicht vergrößert
- Befreiung von den Vollgeschossen in 2015 erteilt für Nachbargrundstück (Rumfordstr. 11)
II. Fiktionsfrist
III. Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Grundsätzlich verweisen wir für die rechtlich, fachliche Würdigung auf die Beschlußvorlage zur Sitzung vom 18.07.2016 (als Anlage beigefügt!)
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: