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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Das Gebäude ist auf der östlichen Giebelseite mit einer Terrasse und im Obergeschoss mit einem Balkon ausgebildet. Die Terrasse und der Balkon sollen überdacht werden. Zum Schutze des Balkones ist die Anbringung einer Überdachung mit einer Länge von 5,36 m und einer Tiefe von 1,78 m geplant. Die erdgeschossige Terrasse soll mit einer Überdachung auf eine Breite von 4,80 m und eine Tiefe von gesamt 3,70 m versehen werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

21.09.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

21.11.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

14.11.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II.BA“. Der Bebauungsplan weist auf der Ostseite des Grundstückes eine Baugrenze auf, die zur Grundstücksgrenze nicht parallel verläuft, sondern sich nach Norden hin verjüngt.

Im süd-östlichen Bereich beträgt der Abstand zur Grundstücksgrenze 9 m. Im Nord-östlichen Bereich hingegen beträgt der Abstand etwa 7,5 m.

Die geplanten Überdachungen bedürfen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze mit der Überdachung im südlichen Bereich um 1,36 m überschritten wird. Im nördöstlichen Bereich liegt eine Überschreitung von 1,63 m vor.

Der Hauptbaukörper hält die vorgegebene östliche Baugrenze ein. Die Überschreitung betrifft lediglich die geplante Überdachung der Terrasse. Durch diese Maßnahme werden nachbarschützende Belange nicht berührt, da im Osten keine Bebauung vorhanden ist. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Belange gegen die Erteilung einer Befreiung von der Einhaltung der östlichen Baugrenze.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25"Unterfeld II.BA" bezüglich der Einhaltung der östlichen Baugrenze.

 

 

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Anlage/n

Lageplan

Eingabeplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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