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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jahnplatz“ beschlossen.

 

Zwischenzeitlich hat der Antragsteller in Absprache mit der Verwaltung das Planungsbüro OPLA, Augsburg mit der Erarbeitung eines Änderungsentwurfes beauftragt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Planänderung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so dass unmittelbar nach Billigung des vorliegenden Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jahnplatz“ bestehend aus Planzeichnung mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 08.02.2017 und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen..

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Anlage/n

Planzeichnung mit Satzung

Begründung jeweils in der Fassung vom 08.02.201   

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