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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Inhalt der Stellungnahme:

Im Bereich der o.g. Planung befinden sich nach dem Bayerischen Denkmalatlas verschiedene Bau- und Bodendenkmäler (siehe Liste der Denkmäler in Mering). Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Bereiche Bau- und Bodendenkmalpflege, ist als Fachbehörde zu beteiligen. 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist nach Art. 12 DSchG zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Eine Beteiligung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ist erfolgt (vgl. Abwägung Nr. 17).

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Kenntis zu nehmen.

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Anlage/n

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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